Hochschulrechtliche Struktur
Die hochschulrechtliche Organisation der ZLS Zurich Law School besteht aus dem Institutsrat sowie der Institutsleitung (Rektorat und Institutsdirektion). Oberstes akademisches Organ ist der Senat, der bestimmte Aufgaben an Kommissionen delegiert. Die Fakultät besteht aus den akademischen Mitarbeitenden und den Studierenden.
Institutsrat
Der Institutsrat ist das allgemeine akademische Aufsichtsgremium der ZLS in Bezug auf die Umsetzung der hochschulrechtlichen Vorgaben.
Mitglieder des Institutsrats:
- Prof. Dr. iur. Urs Saxer, LL.M. (Columbia), Präsident des Institutsrats, Titularprofessor an der Universität Zürich, Partner bei Steinbrüchel Hüssy
- Dr. iur. Petra Hauser, Präsidentin des Obergerichts Glarus
- Ambros Hollenstein, CEO der Kalaidos Bildungsgruppe
- Prof. Dr. iur. Sabine Kilgus, LL.M. (UPenn), Titularprofessorin an der Universität St. Gallen, Partnerin Losinger Rechtsanwälte, Vize-VR-Präsidentin Eidg. Revisionsaufsicht
- Prof. Dr. iur. Dr. h.c. Roland Norer, Ordinarius für Öffentliches Recht und Recht des ländlichen Raums an der Universität Luzern
Institutsleitung
Die Institutsleitung ist das hochschulrechtliche akademische Leitungsgremium und besteht aus dem Rektor und Institutsdirektor:
- Prof. Dr. iur. RA Daniel Dedeyan, LL.M. (Yale), Rektor der ZLS
- Andreas Breitenmoser, Institutsdirektor a. i. der ZLS
Rektorat
Der Rektor führt die ZLS akademisch und steht der Institutsleitung vor.
Institutsdirektion
Die Institutsdirektion leitet und beaufsichtigt die Institutsverwaltung und trägt die Verantwortung für die personelle Führung der administrativen und technischen Mitarbeitenden der ZLS. Sie setzt Entscheidungen der Institutsleitung um und überwacht die Einhaltung des Budgets.
Senat
Der Senat ist das oberste hochschulrechtliche Gremium der ZLS. Er setzt sich aus allen Ständen der ZLS zusammen. Einsitz nehmen also die Professuren, der akademische Mittelbau, die Verwaltung und die Studierenden. Ebenfalls Einsitz nehmen die Institutsdirektion, ein Mitglied der Gleichstellungs- und Ombudskommission und bei Bedarf weitere Personen.
Kommissionen des Senats:
Die Qualitätskommission evaluiert nach der Qualitätsentwicklungsrichtlinie und kommuniziert Ergebnisse und Empfehlungen den evaluierten Stellen und dem Senat.
Die Forschungskommission verantwortet die Forschung und beurteilt Gesuche zu ihrer Finanzierung nach dem Forschungsreglement. Sie entscheidet über die Vergabe von Forschungsbeiträgen oder -preisen aus dem Studien- und Forschungsfonds.
Die Gleichstellungs- und Ombudskommission erbringt Beratungs- und Ombudsdienste für alle Stände.
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ZLS Zurich Law School
Institut für RechtswissenschaftJungholzstrasse 43
8050 Zürich